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»Das Grundstück ist total vermüllt. Wir haben den Auftrag, so etwas im Naturschutzgebiet zu unterbinden.« Das sagt der Leiter des Aschaffenburger Bauordnungsamts, Bruno Geißel, und meint damit den Zustand eines Grundstücks am Lufthofweg. Gegen die angedrohten 3000 Euro Zwangsgeld hat die Grundstückseigentümerin geklagt. Das Würzburger Verwaltungsgericht hat nun ein Urteil gesprochen.