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Wie viele Kreuze dürfen auf den Stimmzettel, wie können sie verteilt sein, was bewirkt das Häufeln auf einzelne Bewerber oder das Verteilen auf mehrere Listen? Bayerns Kommunalwahlrecht wartet mit einer Reihe von Besonderheiten auf. Es stellt die Personenwahl in den Vordergrund und rückt die Partei oder Wählergruppe etwas nach hinten.