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Anliegerbeiträge für Straßenerneuerungen kann die Gemeinde Karlstein künftig schon vor Ende der jeweiligen Baumaßnahme einziehen. Mit einem einstimmigen Beschluss vom Mittwochabend bezog sich der Gemeinderat auf das Kommunalabgabengesetz (KAG), das Vorauszahlungen in bestimmten Grenzen erlaubt.