
»Nein«, sagt ein Mömbriser, der sich zunächst im Rathaus, dann im Landratsamt beschwert hat - und gestern den Landeswahlleiter in München informierte.
»Die Wahlrechtsgrundsätze wurden in Mömbris nicht verletzt«, antwortet hingegen Stimmkreisleiter Wilhelm Wolf (Landratsamt Aschaffenburg) nachdem er sich vor Ort ein Bild gemacht hatte.