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Das Bürgeramt der Stadt Aschaffenburg hat sich noch nicht im Detail mit dem neuen Meldegesetz beschäftigt. Amtsleiter Wolfgang Zeiler verwies am Montag darauf, dass die Novelle erst durch den Bundesrat müsse und frühestens 2014 in Kraft trete. Auskunft aus dem Melderegister bekomme nur, wer ein »berechtigtes Interesse« hat und es schriftlich belegen kann.